Keine ahnung, ob die auktion bis zum entscheid über eine beschwerde gestoppt werden kann, über eine einstweilige verfügung, sofern man sie erwirken könnte - so wie man bei uns evtl vorgehen würde. Ist zu undurchsichtig, um zu erkennen, ob so alte pat.papiere eines verstorbenen durch die bestimmungen der HIPAA geschützt sind.
Im fall wenn die auktion nicht aufzuhalten ist wäre es zwar paradox, wenn das MJ Estate keine andere möglichkeit hätte, die unterlagen zurück zu erlangen, eben nur auf dem weg des mitsteigerns.
Es bringt wenig, sich über die moralverstellungen und gängige praktiken in amiland aufzuregen.
Hoffen wir mal, dass die anwälte des Estate rechtlich machbares ausschöpfen können und notfalls ein finanzielles opfer bringen, wenn's nicht anders geht.
Die unterlagen sollten auf jeden fall nicht länger in händen dritter bleiben, für die diese pat.unterlagen nichts als eine geldwerte anlage und handelsware sind.
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